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Die GQMA verpflichtet sich und ihre Mitglieder, für Vertrauen, Toleranz und Wahrhaftigkeit in der Qualitätssicherung einzutreten, insbesondere das Ansehen der GQMA in der Gesellschaft sowie das Wissen und Können auf dem Gebiet der Qualitätssicherung zu wahren und zu mehren.

Bei der Erarbeitung, Anwendung und Verbreitung dieses Wissens sind die Mitglieder der Wahrheit und der Satzung der GQMA verpflichtet und bedienen sich keiner unlauteren Methoden. Die Mitglieder sind sich bewusst, dass sie als wirkende Personen im Bereich der Qualitätssicherung ein besonders hohes Maß an persönlicher Integrität und Professionalität zeigen müssen. Sie beachten die für Ihre Arbeit und deren Ergebnisse und Wirkungen geltenden Gesetze und Internationalen Richtlinien, Regeln und Standards und vermeiden Situationen, wo das professionelle Urteilsvermögen in Frage gestellt werden kann. Sie schützen vertrauliche Informationen, zeigen ein hohes Maß an Objektivität, berichten Audit-Ergebnisse grundsätzlich genau, ehrlich und geben ihre Empfehlungen unparteiisch ab.

Sie kennen und achten die Satzung der GQMA, unterstützen deren Ziele und nutzen die GQMA nicht für persönliche oder firmenbezogene kommerzielle Zwecke.

Mitglieder, die gegen diese Grundsätze verstoßen, schädigen das Ansehen der GQMA und der Qualitätssicherung. Sie können aus der GQMA ausgeschlossen werden.



Nutzungsrichtlinie für das GQMA Vereins‑Logo durch Mitglieder (private, nicht‑kommerzielle Verwendung) - Stand Januar 2026

Diese Richtlinie regelt die Verwendung des Vereins‑Logos durch Vereinsmitglieder zur Darstellung ihrer persönlichen Mitgliedschaft (z. B. auf privaten Homepages oder Social‑Media‑Profilen). Jede andere Verwendung — insbesondere kommerzielle Nutzung, Verkauf, oder Druckerzeugnisse mit Verkaufsabsicht — ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung untersagt.

1. Geltungsbereich

Diese Vorgabe gilt für alle natürlichen Personen, die Mitglied des Vereins sind, sowie für deren Online‑Auftritte. Firmen können das Logo nicht nutzen um eine allgemeine Mitgliedschaft anzugeben. Mitarbeiter X ist Mitglied der GQMA ist aber erlaubt .

2. Erlaubte Verwendung

  • Darstellung der persönlichen Mitgliedschaft auf Homepages, in  Blogs und in  Social‑Media‑Profilen.
  • Verlinkung des Logos auf die offizielle Vereinsseite (empfohlen).
  • Verwendung der vom Verein bereitgestellten, finalen Logodateien in den vorgegebenen Dateiformaten und Farben.

3. Verbotene Verwendung

  • Kommerzielle Nutzung jeglicher Art (z. B. kommerzielle Dienstleistungen, bezahlte Werbung, Verkauf).
  • Veränderung des Logos (Farben, Proportionen, Elemente hinzufügen/entfernen), außer den ausdrücklich erlaubten Varianten.
  • Kombination des Logos mit fremden Logos, Marken oder Slogans, die eine falsche Verbindung, Unterstützung oder Werbewirkung suggerieren.
  • Nutzung, die den Verein diffamiert, politisch instrumentalisiert oder in anderer Schadensform darstellt.
  • Hochskalierung über die zulässigen Größen hinaus, die zu Qualitätsverlust führt.

4. Bezug des Logos und Genehmigung

  • Offizielle Logodateien werden nur vom Verein bereitgestellt.
  • Für Abweichungen (z. B. andere Farben, Druck auf Merchandise, Beteiligung an Veranstaltungen mit Co‑Branding) ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich.

5. Haftung und Rechte

  • Das Logo bleibt geistiges Eigentum des Vereins. Durch Überlassung gewährt der Verein eine widerrufliche, nicht‑übertragbare, nicht‑exklusive Lizenz ausschließlich für die oben genannten Zwecke.
  • Der Verein übernimmt keine Haftung für die Darstellung auf privaten Seiten (z. B. Verlinkungsfehler, geänderte Darstellung durch Dritte).
  • Bei Verstößen gegen diese Richtlinie behält sich der Verein vor, die Nutzung zu untersagen und rechtliche Schritte einzuleiten; im Erstfall erfolgt üblicherweise eine Aufforderung zur Korrektur.

6. Missbrauch melden

Wenn Sie missbräuchliche Nutzung des Logos entdecken, melden Sie dies bitte an den Verein mit Link: gqma@gqma.de, Screenshot und kurzer Beschreibung.

7. Kurze FAQ

  • Darf ich das Logo auf meiner privaten und kommerziellen‑Seite verwenden? Ja, solange  der Link die persönlichen Mitgliedschaft zeigt und die grafischen Vorgaben eingehalten werden.
  • Darf ich das Logo auf T‑Shirts oder Flyer drucken? Nein — das ist kommerzielle/werbliche Verwendung und benötigt Genehmigung.
  • Kann ich das Logo zusammen mit meinem Arbeitgeber‑Logo nutzen? Ja, wenn alle oben genannten Bedingungen erfüllt sind und eine persönliche Mitgliedschaft bei der GQMA referenziert ist. Sonst nur nach schriftlicher Genehmigung des Vereins.

Kontakt für Rückfragen und Logo‑Anforderung: gqma@gqma.de

Diese Richtlinie gilt ab Bereitstellung der Logodateien; der Verein kann sie bei Bedarf aktualisieren. Bitte verwenden Sie stets die aktuell bereitgestellten Dateien und halten Sie sich an die Vorgaben.

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